Organes de contact

Les organes de contact dans les cantons recueillent les signalements et dispensent également des conseils. Sous chaque organe sont présentées des explications concernant la procédure à suivre.
Liste des organes de contact dans les cantons
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Choisir le canton

Kanton Aargau

Aargauisches Bedrohungsmanagement – Kantonspolizei Aargau

Kanton Aargau, Departement Volkswirtschaft und Inneres, Kantonspolizei, Kriminalpolizei / Gewaltschutz
Telefon:
062 835 80 90

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Aus verschiedenen Gründen können Menschen für extremistische Ideologien empfänglich werden, sich radikalisieren und sich extremistischen Gruppierungen oder Bewegungen anschliessen.

Bei Verdachtsmomenten kann der Gewaltschutz der Kantonspolizei Aargau kontaktiert werden (E-Mail / Telefon). Die Hotline ist werktags während der Bürozeiten besetzt. In Notfällen ist die Notrufnummer 117 zu wählen.

Anlaufstelle Radikalisierung im Schulbereich

Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule, Schulpsychologischer Dienst
Telefon:
062 835 21 12

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

In einem ersten Schritt sollten die im Umfeld des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen beobachteten Anzeichen bearbeitet werden. Überreaktionen sollen vermieden werden. Es gilt, die Beziehungsebene zu wahren und das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen. Es gilt der Grundsatz: "Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt und Gewalt ist kein Mittel zur Konfliktlösung." Eltern, Trainer/-innen, Jugendarbeiter/-innen, Bezugs- und Betreuungspersonen sowie Lehrpersonen und Schulleitungen haben die Möglichkeit, sich bereits vor dem Gespräch mit dem Jugendlichen von der Anlaufstelle Radikalisierung SPD beraten zu lassen (Vorgehensberatung).

Je nach Gesprächsverlauf und eigener Ersteinschätzung kann anschliessend die Anlaufstelle Radikalisierung des SPD für eine vertiefte Einschätzung und Handlungsempfehlung beigezogen werden.

Anlaufstelle Radikalisierung im Asyl- und Flüchtlingswesen

Kanton Aargau, Departement Gesundheit und Soziales, Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Telefon:
062 835 54 54

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:
Bei Verdacht auf Radikalisierung von erwachsenen Personen aus dem Asyl- und Migrationsbereich ist es wichtig, dass Fachpersonen aus den Bereichen Asyl, Migration und Soziales (Sozialdienste, kommunale Ämter) sofort und angemessen handeln.

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Kriminalpolizei / Fachdienst Jugend

Schützenstrasse 1
9100 Herisau
Telefon:
071 343 66 66

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Kontaktaufnahme und Absprache des weiteren Vorgehens.

Appenzell Innerrhoden

Kantonspolizei Appenzell I.Rh.

Unteres Ziel 20
9050 Appenzell
E-Mail:
info@kapo.ai.ch
Telefon:
071 788 95 00

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Kanton Basel-Landschaft

Fachstelle Radikalisierung & Extremismus / Brückenbauer

Kantonales Bedrohungsmanagement KBM BL
Polizei Basel-Landschaft
Bahnhofstrasse 8
4132 Muttenz
E-Mail:
pol.fsre@bl.ch
Telefon:
061 553 30 10

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

1. Fallmeldung mittels Meldeformular (Hompage)

2. Diskretes Erstgespräch vor einer allfälligen Fallmeldung

Kanton Basel-Stadt

Anlaufstelle Radikalisierung Basel-Stadt

Clarahofweg 27
4005 Basel
Kontakt:
Leonie Meyer
Telefon:

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Die Anlaufstelle Radikalisierung bietet niederschwellig Unterstützung und Beratung in Fragen zu Radikalisierung, gewaltbereitem Extremismus und Gewaltprävention.

Das Angebot richtet sich an die Basler Bevölkerung sowie an Personen aus den Bereichen Schule, Jugend- und Sozialarbeit, Berufsbildung und Sport bzw. Freizeit.

Wir haben zum Ziel, gewaltbereite und extremistische Einstellungen früh zu erkennen, wo nötig angemessene Hilfestellungen anzubieten und dem betroffenen Umfeld beratend zur Seite zu stehen.

Haben Sie ein ungutes Bauchgefühl? Kontaktieren Sie uns!

Canton de Berne

Fachstelle Radikalisierung und Gewaltprävention Stadt Bern

Predigergasse 10
3001 Bern
Contact :
Roland Knöri, Leiter Fachstelle
E-Mail :
eks.frg@bern.ch
Téléphone :
031 321 76 53
Site Internet :
https://www.bern.ch/frg

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Eine Radikalisierung kann hin zu den verschiedensten Themen und Gruppierungen erfolgen – von politischen, religiösen Gruppierungen über Sekten bis zu Hooliganismus oder Links- oder Rechtsextremismus, Coronaskeptiker oder Verschwörungstheoretiker. Kontaktaufnahme (per Telefon, E-Mail oder persönlich) mit der Fachstelle Radikalisierung und Gewaltprävention Stadt Bern bei Verdacht auf Radikalisierung, Beratungs- und oder Begleitungsbedarf, zur Abklärung, Einschätzung.

gggfon – Agissons ensemble contre la violence et le racisme

Postfach
3000 Bern 22
Contact :
Giorgio Andreoli
E-Mail :
melde@gggfon.ch
Téléphone :
031 333 33 40
Site Internet :
http://www.gggfon.ch

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Centre de contact de la Ville de Bienne pour la prévention de l'extrémisme et de la violence

Rue Neuve 28
2501 Bienne
Téléphone :
032 326 18 80

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Les personnes craignant qu’une personne de leur entourage se soit radicalisée contactent le centre de contact pour lui faire part de leurs observations et de leurs questions. Le centre de contact clarifie la communication de soupçons de radicalisation et évalue la situation en termes de danger pour la personne concernée et pour les autres. Il décide ensuite si le cas doit être orienté vers un service d’intervention en raison de son caractère urgent ou s’il continue à fournir des conseils. La police doit être appelée si l’on suppose que la personne elle-même ou d’autres personnes sont en danger immédiat ou si des infractions pénales ont été commises.

Canton de Fribourg

Police cantonale Fribourg / Unité de gestion des menaces

Chemin de la Madeleine 3
1763 Granges-Paccot
E-Mail :
ugm@fr.ch
Téléphone :
026 304 17 17
Site Internet :
https://www.policefr.ch/

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

En cas de suspicion de radicalisation ou de besoin de renseignements complémentaires, il y a lieu de contacter l’Unité de gestion des menaces de la Police cantonale Fribourg.

L’unité précitée a pour tâches :

  • De réceptionner les annonces de cas de suspicion de radicalisation et d’extrémisme violent ;
  • D’évaluer et d’analyser les risques y relatifs ;
  • De proposer des mesures en coordination avec les différents partenaires concernés ;
  • D’assurer le suivi et l’évolution du cas ;
  • Dans les situations aigus, de déclencher les mesures d’intervention nécessaires.

Canton de Genève

Gardez le lien - Genève : dispositif cantonal de prévention des radicalisations religieuses et politiques violentes

Site Internet :
https://www.gardezlelien.ch

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Toute personne pouvant être en contact avec des personnes sympathisantes ou adhérant à des idéologies politiques ou religieuses où un processus de radicalisation est soupçonné ou avéré (parents, proches, ami-e-s et professionnel-le-s) peut s'adresser au dispositif genevois de prévention "Gardez le lien".

Les expert-e-s de l'association "Rhizome", sur mandat de l'Etat de Genève, informent, conseillent et accompagnent et proposent une prise en charge personnalisée des particuliers et professionnel-le-s.

"Gardez le lien" s'inscrit dans le cadre du dispositif d'information et de prévention socio-éducative des phénomènes de radicalisations politiques et religieuses violentes adopté par le Conseil d'Etat genevois en 2015.

Le Bureau de l'intégration des étrangers pilote le dispositif sur mandat de l'Etat de Genève.

Kanton Glarus

Anlaufstelle Radikalisierung

Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus
Kontakt:
Denise Zbinden
Telefon:
055 646 62 31

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Bei Beobachtungen von problematischem Verhalten mit Verdacht auf Radikalisierung kann die Anlaufstelle Radikalisierung für eine Vorgehensberatung kontaktiert werden. Als Hilfstool steht das Ra-Prof für eine erste Einschätzung zur Verfügung. Vernetzt ist die Anlaufstelle mit der KAPO Glarus und der Fachstelle Gewaltprävention Zürich.

Kanton Graubünden

Kantonspolizei Graubünden

Kriminalpolizei
Ringstrasse 2
7000 Chur
Telefon:
081 257 71 11

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Für elektronische Kontaktaufnahme bitte das Kontaktformular benutzen: Ihre Mitteilung an die Kantonspolizei Graubünden

Canton du Jura

Police cantonale jurassienne

Prés-Roses 1
2800 Delémont
Téléphone :
032 420 65 65

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

En cas de suspicions de radicalisation ou de besoin de renseignements complémentaires, prendre contact avec la Police cantonale jurassienne.

Kanton Luzern

Koordination Gewaltprävention und Bedrohungsmanagement

Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Kontakt:
Jachen C. Nett
Telefon:
041 228 59 29

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Wenn Beobachtungen gemacht werden, die darauf hindeuten, dass eine Person aus der Zielgruppe Jugendlicher oder junger Erwachsener stark von einer gewaltorientierten Ideologie beinflusst wird, empfiehlt es sich wie folgt vorzugehen:

  • Im schulischen Kontext sollten die zuständigen Lehrkräfte, die Schulsozialarbeit oder allenfalls direkt die Schulleitung mit den Wahrnehmungen konfrontiert werden.
  • Im beruflichen Kontext empfieht sich der Einbezug einer vorgesetzten Person oder die Thematisierung der Beobachtungen bei Supervisions- oder Intervisionsgesprächen.
  • Im privaten Kontext können entsprechende Beobachtungen direkt bei der Anlaufstelle des kantonalen Bedrohungsmanagements gemeldet wenden.
  • Im Rahmen einer psychiatrischen oder psychologischer Behandlung sollten solche Beobachtung ebenfalls angesprochen werden. Bei Entbindung von der Schweigepflicht darf der Therapeut von sich aus Meldung erstatten.

Canton de Neuchâtel

Police neuchâteloise - Groupe renseignements

Rue des Poudrières 14
2002 Neuchâtel
Contact :
Gilles Guignard
Téléphone :
032 889 97 00

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Kanton Nidwalden

Kantonspolizei Nidwalden

Kreuzstrasse 1
Postfach 1242
6370 Stans
Telefon:

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Meldung bei der Kantonspolizei Nidwalden.

Kanton Obwalden

Kantonspolizei Obwalden

Enetriederstrasse 1
6060 Sarnen
Kontakt:
Thomas Michel
Telefon:

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Verdachsfälle werden der Kantonspolizei Obwalden gemeldet. Das weitere Vorgehen wird situativ und zusammen mit der Meldeperson definiert.

Kanton Schaffhausen

Fach- und Beratungsstelle Radikalisierung und Extremismus

Beckenstube 1
8200 Schaffhausen
Telefon:
052 632 83 55

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Eingang Meldung, telefonische Abklärung bei meldender Person, allenfalls Einschätzung mittels Ra-Prof, Anleiten der Bezugsperson, wie sie mit der Person umgehen kann (Gespräch suchen, Vertrauen aufbauen). Allenfalls Einbezug von Experten, Einbezug des sozialen Umfelds. Falls erforderlich pädagogische oder sozialarbeiterische Intervention. Bei Gefährdung oder Vedacht auf strafbare Handlung: Meldung an Polizei.

Kanton Schwyz

Kantonspolizei Schwyz, Kriminalpolizei

Kantonales Bedrohungsmanagement
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
Einsiedlerstrasse 55
8836 Bennau
E-Mail:
kbm.kapo@sz.ch
Telefon:
+41 41 819 55 55

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Kanton Solothurn

Fachstelle Brückenbauer / Radikalisierung

Polizei Kanton Solothurn
Hauptstrasse 24
4562 Biberist
Telefon:
032 627 98 29

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Die Fachstelle Brückenbauer und Radikalisierung hat 2019 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist dem Kantonalen Bedrohungsmanagement angegliedert.

Die Fachstelle ist eine kantonale Anlaufstelle für Fragen oder Problemstellungen zum Thema Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus und dient der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Sie soll das Gefährdungspotenzial bei einzelnen Personen oder Gruppen frühzeitig erkennen, dieses einschätzen und schliesslich mit geeigneten Massnahmen entschärfen. Sie führt zu diesem Zweck analog dem Kantonalen Bedrohungsmanagement Risikoeinschätzungen durch und leitet gegebenenfalls weitere Massnahmen ein. Dazu arbeitet die Fachstelle eng mit anderen Behörden und Fachspezialisten zusammen, führt Gefährderermahnungen durch und betreibt ein Fallmanagement.

Kanton St. Gallen

FAREX Fach- & Anlaufstelle Radikalisierung und Extremismus

Washingtonstrasse 34
9400 Rorschach
Kontakt:
Csaba Kiss
E-Mail:
farex@sg.ch
Telefon:
058 229 01 95
Webseite:
https://farex.ch

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

FAREX ist die Fach- und Anlaufstelle für sämtliche Themen rund um Radikalisierung und Extremismus und richtet sich an die St. Galler Bevölkerung.

FAREX berät und unterstützt Jugendliche, Erwachsene und Fachpersonen, die sich Sorgen um Familienmitglieder, Freunde, Kollegen etc. machen.

Wichtige Ziele sind die Früherkennung von möglicher Radikalisierung oder Extremismus, die Beratung des Umfeldes sowie gezielte Begleitung und Interventionen - kostenlos, sorgfältig und diskret.

Bei entsprechenden Hinweisen auf eine Radikalisierung erfolgt eine direkte Unterstützung der betroffenen Person und ihres Umfeldes. Ist es aufgrund der Umfeldrecherchen und der psychologischen Risikoeinschätzung (DyRias, Ra Prof) angezeigt, findet eine Absprache des weiteren Vorgehens mit der Kantonspolizei (Bedrohungsmanagement) und/oder der Staatsanwaltschaft statt.

Cantone Ticino

Stopradicalizzazione: disposivito cantonale di prevenzione della radicalizzazione e dell'estremismo violento

Via Ghiringhelli 6
6500 Bellinzona
Contatto:
Michela Trisconi

Procedura in caso di sospetto di radicalizzazione:

3 canali di contatto (modulo di contatto, indirizzo mail stopradicalizzazione@ti.ch, helpline 079 953 46 82) consentono di rivolgersi alla Piattaforma di prevenzione della  radicalizzazione e dell'estremismo violento in maniera confidenziale e gratuita.

La segnalazione è gestita dalla Piattaforma composta da rappresentanti dei tre dipartimenti - Dipartimento istituzioni, Dipartimento della socialità e della sanità, e Dipartimento dell'educazione e cultura - in collaborazione con altri attori sul territorio. Le situazioni gravi sono per contro indirizzate verso la Polizia cantonale, pure membro della Piattaforma.

La Piattaforma può inoltre contare sul supporto del Centro intercantonale d'informazione sulle credenze religiose di Ginevra, di cui il Cantone Ticino è membro, per le segnalazioni che richiedono un approfondimento di tipo scientifico.

Kanton Thurgau

Fachstelle Gewaltschutz

Dunantstrasse 14
8470 Weinfelden
Telefon:
058 345 27 57

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Bei Verdacht einer Radikalisierung kann bei der Fachstelle Gewaltschutz eine (bei Bedarf/Notwendigkeit) anonyme Fallschilderung erfolgen. Nach einer ersten Einschätzung wird entschieden, ob und welche Massnahmen benötigt werden. Im Sinne der präventiven Polizeiarbeit versuchen die Mitarbeitenden der Fachstelle, die Situation zu entschärfen und die bei der Person bestehenden Ressourcen zu stärken. Die Fachstelle kann sich dazu mit anderen Institutionen (z.B. Vertretern von Religionsgemeinschaften, Sozialdiensten, Gemeinden, Staatsanwaltschaften etc.) vernetzen, das Gespräch mit der betreffenden Person suchen sowie weitere polizeiliche Massnahmen auslösen.

Kanton Uri

Kantonspolizei Uri

Abteilung Kriminalpolizei
Tellsgasse 5
6460 Altdorf
Telefon:
041 875 22 11

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Bei Anhaltspunkten, welche auf eine Radikalisierung hindeuten oder hindeuten könnten, ist möglichst frühzeitig mit der Kantonspolizei Uri in Kontakt zu treten – idealerweise telefonisch. Der vorliegende Sachverhalt wird gemeinsam analysiert und mögliche weitere Schritte werden ebenfalls gemeinsam festgelegt, gegebenenfalls unter Miteinbezug von weiteren kantonalen Fachstellen.

Canton de Vaud

Radicalisation et extrémisme religieux

Contact :
Helpline
Téléphone :
0800 88 44 00

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Vous avez la possibilité de contacter directement un des acteurs du dispositif de prévention de la radicalisation et de l'extrémisme violent via la permanence téléphonique (0800 88 44 00). Pour une écoute de vos inquiétudes et une orientation dans le réseau professionnel (6h à 22h, 7 jours sur 7).

Canton du Valais

Police cantonale valaisanne

Avenue de France 69
1950 Sion

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

En cas de soupçons de radicalisation et de questions, prendre contact avec le groupe d'investigations spéciales (GIS) de la Police cantonale.

Kanton Zug

Dienst Präventive Massnahmen, Fachstelle Gewaltschutz

An der Aa 4
6300 Zug
Kontakt:
Mitarbeiter der Fachstelle Gewaltschutz (Bedrohungsmanagement)
Telefon:
041 728 41 41

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Bei Verdachtsfällen und Fragen bitte Kontaktaufnahme mit der Zuger Polizei, Dienst Präventive Massnahmen, Fachstelle Gewaltschutz.

Kanton Zürich

Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (IRE), Präventionsabteilung, Kantonspolizei Zürich

Postfach
8004 Zürich
Telefon:
+41 58 648 14 23

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Bei Anlass zur Sorge oder ungutem Bauchgefühl kontaktieren Sozialarbeitende und Fachpersonen die Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (IRE), Tel. +41 58 648 14 23. Die Stelle berät telefonisch oder persönlich, vertraulich und kostenlos. Sie prüft mit der meldenden Person mögliche Risikofaktoren, gibt Hinweise zur allfälligen extremistischen Ideologie oder Szenen.

IRE immt auch Meldungen ohne Nennung von Personenangaben entgegen, bei allen Arten von Extremismus. Gemeinsam mit der meldenden Person wird entschieden, ob und welche Massnahmen getroffen werden sollten, sowie welche Stelle dafür zuständig ist.

Bei deutlichen Hinweisen auf extremistische Aktivitäten (z.B. wenn extremistische Meinungen propagiert werden) prüft die Polizei das Vorliegen strafbarer Handlungen und begleitet die meldende Person in der weiteren Fallbearbeitung.

Siehe Informationen auf https://www.zh.ch/extremismus: "Radikalisierung/Extremismus: Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Verdacht haben".

Fachstelle Brückenbauer Stadtpolizei Zürich

Grüngasse 19
8004 Zürich
Telefon:
044 411 74 58

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Direkte Kontaktaufnahme via E-Mail, Telefon, Kontaktformular auf Webseite oder via Feedbackmanagement der Stadtpolizei Zürich

Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention Stadt Winterthur

Technikumstrasse 1
8400 Winterthur
Kontakt:
Serena Gut
E-Mail:
fseg@win.ch
Telefon:
052 267 23 23

Beschreibung des Vorgehens bei Verdacht einer Radikalisierung:

Neben dem Betrieb einer niederschwelligen Anlaufstelle sind zentrale Aufgaben der Fachstelle Wissensvermittlung, die relevanten Akteure miteinander zu vernetzen und in Kooperation mit anderen Stellen gezielte Interventionen bei Gewaltbereitschaft durchzuführen. Gleichzeitig bündelt sie das Fachwissen zum Thema Extremismus. Verhältnismässige und zielgerichtete Massnahmen können so aufgrund von Verdachtsfällen und Anfragen konzipiert werden. Die Fachstelle hat vom Stadtrat explizit den Auftrag die Extremismus- und Gewaltprävention auf dem bestehenden Präventionsnetzwerk aufzubauen.

Für den Umgang mit radikalen Personen und Gruppen hat die Fachstelle in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Brückenbauer der Stadtpolizei und der Fachstelle Integrationsförderung Winterthur einen Leitfaden für Vereine entwickelt, der auf der Webseite abrufbar ist.

Kanton Zürich

Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (IRE), Präventionsabteilung, Kantonspolizei Zürich

Postfach
8004 Zürich
Téléphone :
+41 58 648 14 23
Site Internet :
https://zh.ch/extremismus

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Bei Anlass zur Sorge oder ungutem Bauchgefühl kontaktieren Sozialarbeitende und Fachpersonen die Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (IRE), Tel. +41 58 648 14 23. Die Stelle berät telefonisch oder persönlich, vertraulich und kostenlos. Sie prüft mit der meldenden Person mögliche Risikofaktoren, gibt Hinweise zur allfälligen extremistischen Ideologie oder Szenen.

IRE immt auch Meldungen ohne Nennung von Personenangaben entgegen, bei allen Arten von Extremismus. Gemeinsam mit der meldenden Person wird entschieden, ob und welche Massnahmen getroffen werden sollten, sowie welche Stelle dafür zuständig ist.

Bei deutlichen Hinweisen auf extremistische Aktivitäten (z.B. wenn extremistische Meinungen propagiert werden) prüft die Polizei das Vorliegen strafbarer Handlungen und begleitet die meldende Person in der weiteren Fallbearbeitung.

Siehe Informationen auf https://www.zh.ch/extremismus: "Radikalisierung/Extremismus: Was Sie tun sollten, wenn Sie einen Verdacht haben".

Fachstelle Brückenbauer Stadtpolizei Zürich

Grüngasse 19
8004 Zürich
Téléphone :
044 411 74 58

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Direkte Kontaktaufnahme via E-Mail, Telefon, Kontaktformular auf Webseite oder via Feedbackmanagement der Stadtpolizei Zürich

Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention Stadt Winterthur

Technikumstrasse 1
8400 Winterthur
Contact :
Serena Gut
E-Mail :
fseg@win.ch
Téléphone :
052 267 23 23

Procédure en cas de soupçon de radicalisation :

Neben dem Betrieb einer niederschwelligen Anlaufstelle sind zentrale Aufgaben der Fachstelle Wissensvermittlung, die relevanten Akteure miteinander zu vernetzen und in Kooperation mit anderen Stellen gezielte Interventionen bei Gewaltbereitschaft durchzuführen. Gleichzeitig bündelt sie das Fachwissen zum Thema Extremismus. Verhältnismässige und zielgerichtete Massnahmen können so aufgrund von Verdachtsfällen und Anfragen konzipiert werden. Die Fachstelle hat vom Stadtrat explizit den Auftrag die Extremismus- und Gewaltprävention auf dem bestehenden Präventionsnetzwerk aufzubauen.

Für den Umgang mit radikalen Personen und Gruppen hat die Fachstelle in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Brückenbauer der Stadtpolizei und der Fachstelle Integrationsförderung Winterthur einen Leitfaden für Vereine entwickelt, der auf der Webseite abrufbar ist.